Dauergrabpflege

Dauergrabpflege ist ein Service, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer persönlichen Behinderung: Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Im Dauergrabpflege-Vertrag werden über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige, garantierte, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen vereinbart.

Zum Standardangebot unserer Dauergrabpflege zählen v.a. folgende friedhofsgärtnerische Leistungen:

  • gärtnerische Neuanlage der Grabstätte
  • laufende gärtnerische Betreuung
  • jahreszeitliche Wechselbepflanzung
  • Grabschmuck zu Allerheiligen u.a. Gedenktagen
  • Erneuerung nach Einsenkungen
  • Erneuerung der gesamten Anlage in zu vereinbarenden Abständen

Die vertraglichen Sicherheiten

Der treuhänderisch garantierte Dauergrabpflege-Vertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der jeweiligen Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. 
Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den friedhofsgärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird.
Die alljährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie für unvorhersehbare Leistungen verwendet. Der mit der Grabpflege beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätte wird durch die Gesellschaft Bayerischer Friedhofsgärtner mbH gewährleistet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dauergrabpflege.de