In Deutschland haben sich im Laufe der Jahrhunderte unterschiedliche Grabarten herausgebildet. In der Regel bietet die Friedhofsverwaltung den Hinterbliebenen auf dem Friedhof verschiedene Grabstellenarten an. Da die zu erwerbenden Nutzungszeiten je nach Grabart unterschiedlich sind, verbinden sich hiermit auch unterschiedliche Grablagen. Die angegebenen Grabgrößen entsprechen friedhofsgärtnerischen Richtlinien, sind aber nicht für jeden Friedhof verbindlich.
Doppel-/Familiengräber (Mindestmaß 120 x 250 cm), Nutzungszeit kann ein- oder mehrstellig sein. Können nach Ablauf der ersten Ruhezeit gegen Gebühr weiter genutzt werden. (Verlängerung)
Das Reihengrab (110 x 240 cm) ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Nutzungszeit bis zu 20 Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das gesamte Grabfeld eingeebnet.
Urnengräber setzen zunächst einmal eine Feuerbestattung voraus. Es gelten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie bei Reihen- und Doppel-/Familiengrab. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungsstelle für Urnen. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- bzw. Doppel-/Familiengräber an.
Anonyme Grabfelder dienen in der Regel zur anonymen Beisetzung von Urnen. Es gibt aber vereinzelt auch anonyme körperliche Bestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Hinterbliebenen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit zur Trauerbewältigung verzichtet wurde. Die anonyme Bestattung kann nicht rückgängig gemacht werden.